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Wohnungsknappheit in Genf und Zürich: Der Aufschwung bei der Vermietung von Zimmern an Grenzgänger

Von Claire Morel Aktualisiert am 24/06/2026

Die Wohnungsnot in der Schweiz 2026 trifft die grossen städtischen Zentren des Landes mit voller Wucht. Da die Leerwohnungsziffern historisch niedrige Werte erreichen, ist die Suche nach einem Dach über dem Kopf für junge Berufstätige und Expats zu einem Spiessrutenlauf geworden. Angesichts dieser Immobilienkrise sticht eine Lösung hervor und gewinnt an beispielloser Bedeutung: die Vermietung von Unterkünften beim Gastgeber. Bei Roomlala beobachten wir täglich, wie diese Praxis eine nationale Einschränkung in eine echte Chance verwandelt. Für Schweizer Eigentümer und Hauptmieter ist dies eine Gelegenheit, ein gesichertes Zusatzeinkommen zu erzielen. Für Pendler ist es die Gewissheit eines bezahlbaren Zweitwohnsitzes. Eine Analyse eines Phänomens, das die Immobilienlandschaft in der Schweiz neu gestaltet.

Die Wohnungsnot in der Schweiz 2026: ein Markt unter Hochspannung

Im Jahr 2026 erlebt die Schweiz eine der schwersten Immobilienkrisen ihrer jüngeren Geschichte. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichten Zahlen sind eindeutig: Die Leerwohnungsziffer stagniert landesweit bei etwa 1 %, ein kritischer Wert, der die Wohnmobilität lähmt. Dieser Mangel ist in den wirtschaftlich dynamischen Kantonen noch deutlicher ausgeprägt, wo die Nachfrage das Angebot an Neubauten bei weitem übersteigt.

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Die Situation ist in den grossen Metropolen besonders alarmierend. In Zürich ist die Quote der leerstehenden Wohnungen unter die Marke von 0,5 % gefallen, was die Suche nach einer Langzeitunterkunft in Zürich extrem komplex und teuer macht. In der Westschweiz weist Genf eine Leerwohnungsziffer von etwa 0,3 % auf. Die Warteschlangen bei Wohnungsbesichtigungen werden länger, und die von den Immobilienverwaltungen geforderten Unterlagen sind drakonisch geworden, wodurch viele zahlungsfähige Kandidaten, die nicht in die traditionellen Raster passen, faktisch ausgeschlossen werden.

Die ersten Opfer dieser Hochspannung sind junge Berufstätige, Studierende und vor allem Grenzgänger. Letztere, die für die Schweizer Wirtschaft unverzichtbar sind, sehen sich oft gezwungen, ermüdende Pendelzeiten in Kauf zu nehmen, da sie in der Nähe ihres Arbeitsortes keine Unterkunft finden. In diesem Kontext der Blockade greifen Solidarität und bürgerlicher Einfallsreichtum, was die Unterkunft beim Gastgeber zu einer unverzichtbaren und pragmatischen Alternative macht.

Ein Zimmer an einen Grenzgänger vermieten: eine Win-win-Lösung

Auf eine explodierende Nachfrage nach flexiblem Wohnraum antworten

Die Schweiz zählt heute über 410 000 Grenzgänger. Allein der Kanton Genf konzentriert fast 48 % der französischen Grenzgänger. Diese Fachkräfte, ob Pflegepersonal, Ingenieure oder kaufmännische Angestellte, haben einen massiven Bedarf an flexiblem Wohnraum. Die Zimmervermietung an Grenzgänger von Montag bis Freitag beispielsweise wächst rasant. Sie ermöglicht es diesen Arbeitnehmern, ihre tägliche Müdigkeit zu verringern, während sie am Wochenende zu ihren Familien zurückkehren.

Bei Roomlala stellen wir fest, dass diese Flexibilität das Schlagwort des Jahres 2026 ist. Im Gegensatz zu einem klassischen Langzeitmietvertrag, der hohe Sicherheiten und eine strikte Bindung erfordert, passt sich die monatliche Zimmervermietung an Probezeiten, befristete Arbeitsverträge oder punktuelle Einsätze an. Die Grenzgänger finden so ein unschätzbares Lebensgleichgewicht und vermeiden die endlosen Staus an den Grenzübergängen Bardonnex oder Thônex-Vallard.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Julien, ein in Annecy wohnhafter Softwareentwickler, hat eine Stelle in Genf ergattert. Anstatt drei Stunden täglich im Verkehr zu verbringen, mietet er von Montagabend bis Donnerstagmorgen ein Zimmer beim Gastgeber über Roomlala. Diese Organisation ermöglicht es ihm, bei der Arbeit leistungsfähig zu sein und gleichzeitig seine persönliche Lebensqualität zu bewahren – und das bei einem Budget, das weit unter der Miete für ein Genfer Studio liegt.

Ein zusätzliches Einkommen angesichts der Immobilieninflation

Auf Seiten der Schweizer Gastgeber ist das finanzielle Argument von grosser Bedeutung. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und erhöhter Nebenkosten bietet die Rentabilität einer Unterkunft beim Gastgeber in der Schweiz ein echtes Aufatmen. Die Vermietung eines leerstehenden Zimmers hilft, die eigenen Wohnkosten spürbar zu dämpfen, sei es zur Tilgung eines Hypothekarkredits oder zur Bezahlung der Hauptmiete.

Im Durchschnitt kann die Vermietung eines möblierten Zimmers in den Kantonen Waadt, Genf oder Zürich je nach Lage und angebotenen Leistungen zwischen 600 und 1 000 CHF pro Monat einbringen. Dieses zusätzliche, durch Plattformen wie unsere gesicherte Einkommen ermöglicht es vielen Haushalten, ihre Kaufkraft trotz Inflation zu erhalten. Dies ist ein intelligenter wirtschaftlicher Ansatz, der den bestehenden Wohnraum optimiert, ohne dass Neubauten erforderlich sind.

Zudem ist der menschliche Aspekt nicht zu vernachlässigen. Einen Grenzgänger aufzunehmen bedeutet auch, sich für neue Begegnungen zu öffnen und sozialen Zusammenhalt zu schaffen. Viele unserer Nutzer berichten von schönen Freundschaften, die aus einem einfachen Zusammenleben von einigen Monaten entstanden sind, was beweist, dass der pekuniäre Aspekt oft mit einer echten menschlichen Bereicherung einhergeht.

Rechtlicher Rahmen und Vorgehensweise: Was Sie vor dem Start wissen sollten

Das durch Artikel 262 OR garantierte Recht auf Untervermietung

Es ist natürlich, sich Fragen zur Legalität der Untervermietung in der Schweiz zu stellen. Seien Sie beruhigt: Im Jahr 2026 ist die Praxis vollkommen legal und geregelt. Die Schweizer Stimmbürger haben ihr Festhalten an diesem Recht bei der eidgenössischen Abstimmung im November 2024 sogar bekräftigt, indem sie eine Gesetzesvorlage ablehnten, die darauf abzielte, die Untervermietung drastisch einzuschränken. Somit garantiert Artikel 262 des Obligationenrechts (OR) dem Mieter weiterhin das Recht, seine Wohnung ganz oder teilweise unterzuvermieten.

Dieses Recht ist jedoch mit strengen Pflichten verbunden. Die goldene Regel lautet Transparenz: Ein Hauptmieter muss seinen Vermieter oder seine Immobilienverwaltung zwingend informieren und deren vorherige Zustimmung einholen, bevor er einen Untermieter aufnimmt. Der Eigentümer darf die Zustimmung nur aus gesetzlich festgelegten Gründen verweigern, insbesondere wenn die Bedingungen der Untervermietung missbräuchlich sind oder für ihn wesentliche Nachteile mit sich bringen.

Konkret raten wir Ihnen bei Roomlala, einen eingeschriebenen Brief an Ihre Verwaltung zu senden und die genauen Bedingungen der Vermietung zu präzisieren: die Identität des Grenzgängers, die geplante Dauer der Unterkunft und die Höhe der geforderten Miete. Dieses proaktive Vorgehen beweist Ihren guten Willen und beugt künftigen Streitigkeiten vor, was eine sorgenfreie Erfahrung für alle beteiligten Parteien garantiert.

Missbrauch vermeiden und den fairen Preis festlegen

Einer der gesetzlichen Gründe, aus denen ein Eigentümer die Untervermietung verweigern kann, ist die Erzielung eines missbräuchlichen Gewinns durch den Hauptmieter. Das Schweizer Recht ist diesbezüglich sehr klar: Das Ziel der Untervermietung ist es nicht, sich am Untermieter zu bereichern, sondern die Wohnkosten fair zu teilen. Die in Rechnung gestellte Miete muss daher streng proportional zur vermieteten Fläche und zur Nutzung der Gemeinschaftsräume sein.

Die Rechtsprechung toleriert jedoch einen berechtigten Zuschlag, wenn das Zimmer möbliert vermietet wird. Im Allgemeinen wird von den Gerichten ein Zuschlag von maximal 15 bis 20 % akzeptiert, um den Verschleiss der Möbel (Bett, Schrank, Schreibtisch), die Bereitstellung von Bettwäsche, den Zugang zum WLAN oder auch die Nutzung von Strom und Heizung zu kompensieren. Es ist entscheidend, diese Elemente im Untermietvertrag detailliert aufzuführen.

Hier ist ein klares Anwendungsbeispiel: Wenn Sie eine 100 m² grosse Wohnung für 2 000 CHF pro Monat mieten und ein 20 m² grosses Zimmer (d. h. 20 % der Fläche) untervermieten, sollte die Grundmiete des Zimmers 400 CHF betragen. Mit einem Zuschlag von 15 % für die Möblierung und die Internet-/Stromkosten ist eine Miete von 460 CHF absolut fair, legal und unangreifbar. Diese Fairness ist das Erfolgsgeheimnis der Formel.

Steuern und bewährte Praktiken für ein erfolgreiches Zusammenleben

Steuererklärung und finanzielle Transparenz

Der finanzielle Aspekt der Zimmervermietung endet nicht mit dem Erhalt der Miete. Es ist unbedingt daran zu erinnern, dass die Einkünfte aus der Vermietung eines Zimmers beim Gastgeber ein steuerpflichtiges Einkommen darstellen. In der Schweiz hängt die Steuergesetzgebung vom Wohnkanton ab, aber das Grundprinzip bleibt gleich: Diese Beträge müssen in Ihrer jährlichen Steuererklärung aufgeführt werden.

Wir empfehlen Ihnen, eine einfache, aber genaue Buchhaltung über die erhaltenen Mieten zu führen. In den meisten Kantonen können Sie die effektiv mit der Vermietung verbundenen Kosten (Anteil der Nebenkosten, direkte Instandhaltung des Zimmers) von diesen Einnahmen abziehen. Die Transparenz gegenüber der Steuerverwaltung ist die Garantie für eine dauerhafte Tätigkeit ohne böse Überraschungen. Zögern Sie nicht, die spezifischen Richtlinien der Steuerverwaltung Ihres Kantons (Genf, Waadt oder Zürich) zu konsultieren, um Ihre gesetzlichen Abzüge zu optimieren.

Durch die Nutzung von Roomlala wird die Rückverfolgbarkeit Ihrer Einnahmen erleichtert. Die Historie Ihrer Buchungen und der online erhaltenen Zahlungen bildet einen klaren und präzisen Beleg für Ihre Steuererklärung, was Ihnen die administrativen Schritte zum Jahresende erheblich vereinfacht.

Die Schlüssel für eine gelassene und organisierte Wohngemeinschaft

Ob es sich um eine Wohngemeinschaft in Genf für einen jungen Berufstätigen oder die Aufnahme eines Grenzgängers handelt, der Erfolg der Erfahrung beruht auf Kommunikation. Schon vor der Ankunft des Mieters ist es wichtig, klare Regeln für das gemeinsame Zusammenleben aufzustellen. Sprechen Sie offen über Themen des Alltags: die Nutzung der Küche, die Zeiten für das Badezimmer, die Reinigung oder auch die Regeln bezüglich Gästen.

Wir stellen fest, dass das Verfassen einer kleinen WG-Charta, die dem Mietvertrag beigefügt wird, 90 % der Missverständnisse vermeiden hilft. Wenn Sie beispielsweise an einen Grenzgänger vermieten, der am Wochenende nach Hause fährt, legen Sie fest, ob das Zimmer während seiner Abwesenheit zur Aufbewahrung seiner persönlichen Sachen genutzt werden darf oder nicht. Definieren Sie ausserdem klar die Aufteilung der Plätze im Kühlschrank und in den Schränken.

Schliesslich begleitet Sie die Plattform Roomlala bei jedem Schritt, um dieses Zusammenleben abzusichern. Von der Überprüfung der Mieterprofile bis hin zur Bereitstellung von Vertragsmustern, die dem Schweizer Recht entsprechen, setzen wir alles daran, dass die Vermietung Ihres Zimmers in einem Klima absoluten Vertrauens abläuft. Angesichts der Wohnungsnot ist das Öffnen der eigenen Tür eine starke, rentable und zutiefst nützliche Geste. Sind Sie bereit, den Schritt zu wagen?

Häufig gestellte Fragen

Est-il légal de sous-louer sa chambre en Suisse en 2026 ?
Oui, la sous-location est pleinement légale en Suisse, garantie par l'article 262 du Code des obligations. Les citoyens ont d'ailleurs rejeté en novembre 2024 un projet visant à la restreindre.
Faut-il l'accord du propriétaire pour louer une chambre à un frontalier ?
Absolument. Le locataire principal doit impérativement informer sa régie immobilière ou son bailleur des conditions de la sous-location (identité, durée, loyer) et obtenir son accord préalable.
Quel loyer puis-je demander pour une chambre chez l'habitant en Suisse ?
Le loyer doit être proportionnel à la surface louée pour éviter tout profit abusif. Une majoration de 15 à 20 % est généralement tolérée par la loi si la chambre est louée meublée.
Dois-je déclarer les revenus de la location de ma chambre aux impôts ?
Oui, les revenus issus de la location d'une chambre chez l'habitant sont imposables et doivent être déclarés selon la législation de votre canton de résidence.

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