Illustration: Besteuerung und Zimmervermietung in der Schweiz: Wie Sie Ihre Einkünfte deklarieren...

Besteuerung und Zimmervermietung in der Schweiz: So deklarieren Sie Ihre Mieteinnahmen im Jahr 2026

Von Claire Morel Aktualisiert am 18/08/2026

Angesichts der Wohnungsnot in vielen Schweizer Städten ist die Aufnahme eines Mieters bei sich zu Hause zu einer unverzichtbaren Lösung geworden. Bei Roomlala stellen wir täglich fest, wie sehr diese Praxis soziale Bindungen schafft und gleichzeitig eine geschätzte Zusatzeinkunft bietet. Wenn es jedoch darum geht, die Besteuerung der Zimmervermietung in der Schweiz anzugehen, zögern viele Gastgeber aus Angst vor der administrativen Komplexität. Seien Sie beruhigt: Die Vermietung eines Teils Ihres Hauptwohnsitzes ist ein zu 100 % legaler und sogar von den Behörden geförderter Prozess, sofern Sie steuerliche Transparenz wahren.

Im Jahr 2026 durchläuft die Schweizer Steuerlandschaft eine faszinierende Übergangsphase. Zwischen den alten, noch geltenden Regeln und den kürzlich verabschiedeten Reformen ist es entscheidend, Ihre Verpflichtungen genau zu verstehen. Wie gelingt Ihre Steuererklärung für Mieteinkünfte 2026? Welche Auswirkungen hat dies auf Ihren Eigenmietwert? Welche Abzüge erlaubt die Eidgenössische Steuerverwaltung? Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, damit Sie Ihr Zimmer ganz unbesorgt vermieten können.

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Den rechtlichen und steuerlichen Rahmen der Untervermietung im Jahr 2026 verstehen

Die Aufnahme eines Studierenden oder eines jungen Berufstätigen in ein ungenutztes Zimmer in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung ist nicht nur eine solidarische Geste, sondern auch eine gesetzlich geregelte Tätigkeit. Die Gesetzgebung zur Zimmervermietung in der Schweiz ist diesbezüglich sehr klar: Jedes Einkommen, das aus der Vermietung von Immobilien generiert wird, auch wenn es nur teilweise erfolgt, stellt ein steuerpflichtiges Einkommen dar. Bei Roomlala legen wir grossen Wert darauf, Sie beim Verständnis dieser Regeln zu unterstützen, um ein reibungsloses Erlebnis zu gewährleisten.

In der Schweiz basiert das Grundprinzip der Wohnbesteuerung auf der Leistungsfähigkeit. Wenn Sie monatlich eine Miete erhalten, erhöht diese Ihr Gesamteinkommen. Es ist daher zwingend erforderlich, diese Beträge bei der Steuerbehörde Ihres Kantons anzugeben. Dies nicht zu tun, würde Sie unnötigen Steuernachzahlungen aussetzen, zumal die zulässigen Abzüge den Vorgang oft sehr vorteilhaft machen.

Es ist zudem wichtig daran zu erinnern, dass die Vermietung eines möblierten Zimmers beim Gastgeber eine grosse vertragliche Flexibilität geniesst. Sie bleiben Herr über Ihre Wohnung. Auf steuerlicher Ebene macht die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) jedoch keinen grundlegenden Unterschied zwischen einer grossen Wohnung, die an einen Dritten vermietet wird, und einem Zimmer, das in Ihrem eigenen Haus vermietet wird: Die Einnahmen müssen präzise deklariert werden.

Um dies zu veranschaulichen, nehmen wir ein häufiges Anwendungsbeispiel auf unserer Plattform: Sie entscheiden sich, ein 15 m² grosses Zimmer an einen Studierenden der Universität Lausanne für 800 CHF pro Monat inklusive Nebenkosten zu vermieten. Über ein volles Jahr ergibt dies ein Bruttoeinkommen von 9'600 CHF. Genau dieser Betrag muss in der entsprechenden Rubrik für Immobilieneinkünfte in Ihrer Steuererklärung 2026 aufgeführt werden.

Die Steuererklärung für Mieteinkünfte 2026: eine Transparenzpflicht

Das Ausfüllen der Steuererklärung kann manchmal mühsam erscheinen, aber die kantonalen Formulare wurden in den letzten Jahren erheblich vereinfacht. Die Deklaration der Mieteinkünfte 2026 erfolgt in der Regel im Abschnitt, der dem Ertrag aus Immobilienvermögen vorbehalten ist. Sie müssen dort den Gesamtbetrag der im vergangenen Kalenderjahr erhaltenen Mieten angeben.

Es ist entscheidend, die Nettomiete von den Nebenkosten (Wasser, Strom, Internet) zu unterscheiden. Wenn Sie "alles inklusive Nebenkosten" vermieten, wie es bei der Zimmervermietung oft der Fall ist, dient ein Teil dessen, was Sie einnehmen, zur Deckung der tatsächlichen Verbrauchskosten des Mieters. Je nach Kanton können Sie diese Nebenkosten vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen abziehen, sofern Sie diese belegen können oder eine anerkannte Pauschale anwenden.

Bei Roomlala raten wir Ihnen, ein kleines, genaues Register Ihrer Einnahmen zu führen. Bewahren Sie die auf unserer Plattform generierten Mietverträge sowie die Nachweise über Banküberweisungen auf. Diese Transparenz ist Ihr bester Verbündeter bei Rückfragen durch die kantonalen Steuerbehörden.

Denken Sie schliesslich daran, dass diese Deklarationspflicht ab dem ersten verdienten Franken gilt. Es gibt in der Schweiz keine "Toleranzschwelle" oder Befreiung für kleine Beträge. Genauigkeit ist geboten, aber wie wir sehen werden, geht sie mit sehr interessanten Abzugsrechten einher.

Eigenmietwert Schweiz: Was sich 2026 ändert (und was bleibt)

Der Eigenmietwert in der Schweiz ist zweifellos das meistdiskutierte steuerliche Konzept des Landes. Zur Erinnerung: Es handelt sich um ein fiktives Einkommen, das Eigentümer, die ihre eigene Wohnung selbst bewohnen, ihrem steuerpflichtigen Einkommen hinzufügen müssen. Die Idee ist, eine steuerliche Gleichheit zwischen Mietern (die ihre Miete nicht abziehen können) und Eigentümern (die ihre Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abziehen können) zu schaffen.

Aber was passiert, wenn man einen Teil dieses Hauptwohnsitzes vermietet? Hier erfordert das System besondere Aufmerksamkeit, um jede steuerliche Ungerechtigkeit zu vermeiden. Im Jahr 2026 sind die Anpassungsregeln von entscheidender Bedeutung für Roomlala-Gastgeber.

Der Zeitplan der Reform: Keine Panik vor 2029

Sie haben wahrscheinlich von der historischen Abstimmung vom September 2025 gehört, die die Abschaffung des Eigenmietwerts beschloss. Das ist eine ausgezeichnete Nachricht für Eigentümer, aber achten Sie auf den Zeitplan! Der Bundesrat hat das Inkrafttreten dieser grossen Reform auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Folglich bleibt das aktuelle Steuersystem 2026, 2027 und 2028 voll anwendbar.

Man sollte also keinesfalls das Ende des Eigenmietwerts in der aktuellen Erklärung vorwegnehmen. Sie müssen ihn weiterhin deklarieren. Die gute Nachricht ist, dass während dieser Übergangszeit bis einschliesslich Ende 2028 alle Vorteile aus Abzügen (insbesondere die Zinsen Ihrer Hypothekarschuld) vollständig beibehalten werden. Dies ist also der ideale Zeitpunkt, um Ihre Steuerlast zu optimieren und gleichzeitig einen Mieter aufzunehmen.

Wir möchten unsere Community beruhigen: Diese Übergangszeit wurde so konzipiert, dass Sie Zeit haben, sich anzupassen. Bei Roomlala verfolgen wir diese rechtlichen Entwicklungen genau, um Ihnen stets aktuelle und sichere Informationen zu liefern.

Vermeidung der Doppelbesteuerung: Die Anpassung pro rata

Das ist die Frage, die uns alle Eigentümer stellen: "Wenn ich die Miete für das Zimmer deklariere und auch den Eigenmietwert für mein ganzes Haus angebe, zahle ich dann nicht doppelt Steuern auf dasselbe Zimmer?" Die Antwort ist nein, die Steuerbehörde hat einen Mechanismus vorgesehen, um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Da die tatsächliche Miete des Zimmers bereits versteuert wird, haben Sie das Recht, den globalen Eigenmietwert Ihrer Immobilie proportional zur vermieteten Fläche anzupassen oder zu reduzieren. Diese Berechnung pro rata ist wesentlich, um Ihre Erklärung zu optimieren.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Sie besitzen ein Haus von 100 m², dessen jährlicher Eigenmietwert auf 15'000 CHF festgelegt ist. Sie entscheiden sich, ein 20 m² grosses Zimmer (d. h. 20 % der Gesamtfläche) über Roomlala zu vermieten. Sie werden die für dieses Zimmer erhaltenen Mieten deklarieren, aber im Gegenzug können Sie Ihren Eigenmietwert um 20 % reduzieren. Sie deklarieren also nur noch 12'000 CHF Eigenmietwert.

Achten Sie jedoch auf kantonale Besonderheiten: Einige Kantone verlangen das Ausfüllen eines spezifischen Anhangs, um diese Berechnung zu rechtfertigen, während andere ein dediziertes Feld in ihrer Deklarationssoftware integrieren. Informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Steueramt über das genaue Vorgehen.

Zulässige steuerliche Abzüge: Optimieren Sie Ihre Erklärung 2026

Wenn die Vermietung eines Zimmers steuerpflichtiges Einkommen generiert, eröffnet sie Ihnen auch das Recht auf wichtige Steuerabzüge. Die Eidgenössische Steuerverwaltung erkennt an, dass der Unterhalt einer Immobilie in einem vermietbaren Zustand Kosten verursacht. Im Jahr 2026 bleiben diese Abzüge ein mächtiger Hebel, um Ihre gesamte Steuerlast zu senken.

Es ist grundlegend zu verstehen, wie diese Abzüge mit Ihren Mieteinkünften und Ihrem verbleibenden Eigenmietwert verknüpft werden. Sie haben in der Regel die Wahl zwischen zwei Methoden: dem Abzug der effektiven Kosten oder der Anwendung eines Pauschalabzugs.

Unterhaltskosten: effektiv oder pauschal?

Als Vermieter können Sie, selbst für ein einfaches Zimmer, die Unterhaltskosten Ihrer Wohnung abziehen. Die Pauschalmethode ist oft die einfachste: Sie erlaubt den Abzug eines Prozentsatzes (in der Regel 10 % bis 20 % je nach Alter des Gebäudes) vom Eigenmietwert und/oder dem Mieteinkommen, ohne Nachweise erbringen zu müssen.

Wenn Sie jedoch wichtige Arbeiten durchgeführt haben, um Ihren Mieter aufzunehmen, ist der Abzug der effektiven Kosten weitaus vorteilhafter. Als abzugsfähig gelten Arbeiten zum Werterhalt (Anstrich, Ersatz eines Fensters, Reparatur der Sanitäranlagen). Arbeiten zur Wertsteigerung (Hinzufügen eines luxuriösen Badezimmers, das vorher nicht existierte) sind in der Regel nicht abzugsfähig.

Beispiel für einen Anwendungsfall: Bevor Sie Ihr Zimmer auf Roomlala inseriert haben, haben Sie einen Handwerker beauftragt, die Wände neu zu streichen und den Bodenbelag zu wechseln, für insgesamt 3'500 CHF. Wenn dieser Betrag die Pauschale von 10 % oder 20 %, auf die Sie Anspruch haben, übersteigt, ist es für Sie in diesem Jahr von Vorteil, sich für den Abzug der effektiven Kosten zu entscheiden und die Rechnungen Ihrer Erklärung beizufügen.

Wir empfehlen Ihnen, jedes Jahr eine Simulation durchzuführen. Die Wahl zwischen effektiven Kosten und Pauschale ist nicht endgültig; Sie können sich bei jeder neuen Steuererklärung je nach den im Kalenderjahr tatsächlich angefallenen Ausgaben für das eine oder das andere entscheiden.

Der Abzug der Hypothekarzinsen bleibt bestehen

Wie bereits im Zeitplan der Reform erwähnt, bleiben die Hypothekarzinsen bis zum Ende der Übergangszeit, also bis zum 31. Dezember 2028, vollständig vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar. Dies ist eine entscheidende Angabe für Ihre Finanzplanung im Jahr 2026.

Die zusätzlichen Einnahmen, die durch die Vermietung Ihres Zimmers auf Roomlala generiert werden, können so teilweise oder vollständig durch den Abzug dieser Zinsen sowie durch die Unterhaltskosten kompensiert werden. In vielen Fällen erweist sich die tatsächliche steuerliche Auswirkung der Vermietung eines Zimmers im Vergleich zum finanziellen Nettonutzen, den Sie daraus ziehen, als minimal.

Es ist daher strategisch sehr sinnvoll, während dieser Zeit ein Zimmer Ihres Hauptwohnsitzes zu vermieten. Sie maximieren die Nutzung Ihrer Immobilie und profitieren gleichzeitig voll vom aktuellen Steuersystem vor dem grossen Umbruch 2029.

Kantonale Besonderheiten und bewährte Praktiken für eine gelassene Vermietung

Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat, und das Steuerwesen bildet da keine Ausnahme. Während der oben beschriebene allgemeine Rahmen vom Bund festgelegt wird (direkte Bundessteuer), variieren die genaue Berechnung des Eigenmietwerts, die Steuersätze und die genauen Prozentsätze der Pauschalabzüge erheblich von Kanton zu Kanton.

Zum Beispiel haben die Steuerbehörden der Kantone Waadt, Genf oder Zürich nicht exakt dieselben Bewertungsskalen für Immobilien. Es ist daher unerlässlich, auf diese kantonalen Besonderheiten hinzuweisen: Was in Lausanne gilt, muss nicht zwingend auf den Franken genau in Winterthur gelten.

Um mit Roomlala gelassen zu vermieten, finden Sie hier eine Liste der bewährten Praktiken für 2026:

  • Konsultieren Sie die Richtlinien Ihres Kantons: Besuchen Sie die Website Ihrer kantonalen Steuerbehörde, um das Erklärungsmerkblatt 2026 zur Wohnbesteuerung herunterzuladen.
  • Formalisieren Sie die Vermietung: Nutzen Sie den Messenger und die Buchungstools von Roomlala, um eine klare schriftliche Spur der Mietdaten und der erhaltenen Beträge zu bewahren.
  • Trennen Sie die Nebenkosten: Geben Sie nach Möglichkeit in Ihrem Austausch klar an, welcher Teil der Miete den Nebenkosten (Heizung, Strom) entspricht, da einige Kantone deren unterschiedlichen Abzug erlauben.
  • Antizipieren Sie die Pro-rata-Regelung: Messen Sie die Fläche des vermieteten Zimmers im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche Ihrer Wohnung genau aus, um die Reduzierung Ihres Eigenmietwerts einfach zu berechnen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Steuerfrage kein Hindernis für Ihren Wunsch sein sollte, einen Mieter aufzunehmen. Der rechtliche Rahmen in der Schweiz im Jahr 2026 ist darauf ausgelegt, fair zu sein und die Optimierung des Wohnraums zu fördern. Bei Roomlala sind wir stolz darauf, Ihnen eine sichere Plattform zu bieten, die diesen menschlichen und finanziellen Austausch erleichtert. Indem Sie Ihre Einnahmen korrekt deklarieren und die Abzüge anwenden, auf die Sie Anspruch haben, machen Sie die Vermietung Ihres Zimmers zu einer Erfahrung, die sowohl auf persönlicher als auch auf finanzieller Ebene bereichernd ist.

Häufig gestellte Fragen

Faut-il obligatoirement déclarer les revenus issus de la location d'une chambre en Suisse en 2026 ?
Oui, tout revenu généré par la location d'une chambre dans votre résidence principale doit être déclaré à l'administration fiscale comme revenu immobilier imposable, dès le premier franc perçu.
La valeur locative est-elle supprimée en 2026 en Suisse ?
Non. Bien que sa suppression ait été votée en septembre 2025, le Conseil fédéral a fixé l'entrée en vigueur de la réforme au 1er janvier 2029. Le système de la valeur locative reste donc applicable en 2026.
Comment éviter de payer des impôts à la fois sur la valeur locative et sur le loyer de la chambre ?
Pour éviter la double imposition, vous êtes autorisé à réduire la valeur locative globale de votre logement proportionnellement à la surface de la chambre que vous louez (calcul au prorata).
Puis-je déduire des frais d'entretien si je loue une chambre chez moi ?
Absolument. En 2026, vous pouvez toujours déduire vos frais d'entretien, soit en déclarant vos frais réels (avec factures), soit en optant pour une déduction forfaitaire (généralement 10 % à 20 % selon l'âge du bâtiment).

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