Wie deklariert man seine Einkünfte in Frankreich im Jahr 2025?

Aktualisiert am 21/05/2026

Sie haben 2025 Einnahmen über Roomlala erzielt und fragen sich, wie Sie diese versteuern müssen? Keine Sorge, hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Steuererklärung 2026 auszufüllen.

Dieser Artikel dient zur Orientierung. Er ersetzt nicht den Rat eines Fachmanns: Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr zuständiges Steueramt oder einen Steuerberater.

In welcher Kategorie müssen Sie Ihre Roomlala-Einkünfte deklarieren?

Die Einnahmen, die Sie über Roomlala erzielen, stammen aus der Vermietung möblierter Unterkünfte. Sie werden daher nicht in der Kategorie der "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" (die nur die unmöblierte Vermietung betrifft) deklariert, sondern in der Kategorie der gewerblichen und kommerziellen Gewinne (Bénéfices Industriels et Commerciaux, BIC).

Die Deklaration erfolgt auf dem Zusatzformular 2042-C-PRO im Abschnitt "Einkünfte aus nicht-gewerblicher möblierter Vermietung". Je nach Ihrer Situation fallen Sie unter einen der drei folgenden Fälle.

Fall Nr. 1: Sie vermieten ein Zimmer in Ihrem Hauptwohnsitz

Gute Nachrichten: Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, sind Ihre Einnahmen vollständig steuerfrei. In diesem Fall müssen Sie nichts deklarieren.

Die drei Bedingungen, die für die Einnahmen des Jahres 2025 gelten:

  • Das oder die vermieteten Zimmer sind Teil Ihres Hauptwohnsitzes.
  • Sie stellen den Hauptwohnsitz des Mieters dar (oder seinen vorübergehenden Wohnsitz, wenn er Saisonarbeiter ist).
  • Die Jahresmiete pro m² übersteigt nicht 213 € in der Region Île-de-France oder 157 € in den anderen Regionen.

Konkretes Beispiel: Für ein 10 m² grosses Zimmer, das in Paris vermietet wird, beträgt die maximale Miete, um steuerfrei zu bleiben, 2.130 € pro Jahr, also etwa 177 € pro Monat.

Wenn Sie diese Obergrenzen überschreiten, verlieren Sie den Vorteil der Steuerbefreiung und müssen Ihre gesamten Mieteinnahmen deklarieren, wie im Fall Nr. 2 unten beschrieben.

Fall Nr. 2: Sie fallen unter die nicht-gewerbliche Vermietung möblierter Unterkünfte (Location Meublée Non Professionnelle, LMNP)

Dies ist die häufigste Situation für Roomlala-Gastgeber. Sie fallen unter den LMNP-Status, wenn Ihre Mieteinnahmen aus möblierten Unterkünften weniger als 23.000 € pro Jahr betragen oder wenn sie geringer sind als die anderen Einkünfte Ihres steuerlichen Haushalts.

Es gibt zwei Regelungen: die Micro-BIC-Regelung und die reale Besteuerung (régime réel).

Die Micro-BIC-Regelung (die einfachste)

Die Micro-BIC-Regelung gilt automatisch, wenn Ihre Einnahmen bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. Sie profitieren von einem Pauschalabzug, der Ihre Kosten abdeckt, ohne dass Sie diese nachweisen müssen.

Die für die Einnahmen des Jahres 2025 geltenden Schwellenwerte und Abzüge:

  • Langfristige möblierte Vermietung (Wohngemeinschaft, klassische Vermietung): Schwellenwert von 77.700 €, Abzug von 50 %.
  • Klassifizierte Ferienwohnung oder Gästezimmer: Schwellenwert von 77.700 €, Abzug von 50 % (die alten Werte von 188.700 € und 71 % gelten seit dem Gesetz Le Meur vom 19. November 2024 nicht mehr).
  • Nicht klassifizierte Ferienwohnung: Schwellenwert von 15.000 €, Abzug von 30 %.

Sie deklarieren den Bruttobetrag der Einnahmen (Mieten + eventuell dem Mieter in Rechnung gestellte Nebenkosten, ohne Kaution) in einem der folgenden Felder des Formulars 2042-C-PRO:

  • Feld 5ND für den ersten Steuerpflichtigen.
  • Feld 5OD für den zweiten Steuerpflichtigen.
  • Feld 5PD für eine unterhaltsberechtigte Person.

Die Steuerbehörde wendet automatisch den für Ihre Situation geltenden Abzug an. Sie müssen keine Berechnungen durchführen.

Die reale Besteuerung (régime réel)

Sie können sich für die reale Besteuerung entscheiden, wenn Ihre tatsächlichen Kosten (Darlehenszinsen, Renovierungsarbeiten, Grundsteuer, Verwaltungskosten, Abschreibungen auf die Immobilie und das Mobiliar) den Pauschalabzug der Micro-BIC-Regelung übersteigen. Dies ist oft in den ersten Jahren nach einem Kauf interessant.

Diese Regelung erfordert eine Buchführung, was meist die Unterstützung durch einen Steuerberater rechtfertigt. Die betreffenden Felder sind:

  • Feld 5NA für den ersten Steuerpflichtigen.
  • Feld 5OA für den zweiten Steuerpflichtigen.
  • Feld 5PA für eine unterhaltsberechtigte Person.

Fall Nr. 3: Sie fallen unter die gewerbliche Vermietung möblierter Unterkünfte (Location Meublée Professionnelle, LMP)

Sie wechseln automatisch zum LMP-Status, wenn Ihre Jahreseinnahmen 23.000 € übersteigen und höher sind als die anderen Einkünfte Ihres steuerlichen Haushalts. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

Die zu verwendenden Felder sind dann:

  • Micro-BIC-Regelung: 5KP, 5LP oder 5MP je nach Steuerpflichtigem.
  • Reale Besteuerung: 5KC, 5LC oder 5MC je nach Steuerpflichtigem.

Gut zu wissen: Die Regel der zwei aufeinanderfolgenden Jahre

Wenn Ihre Einnahmen den Schwellenwert der Micro-BIC-Regelung nur in einem Jahr überschreiten, bleiben Sie bei der Micro-BIC-Regelung. Der obligatorische Wechsel zur realen Besteuerung erfolgt nur, wenn Sie den Schwellenwert in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (N-1 und N-2) überschreiten.

Wo finden Sie den zu deklarierenden Betrag?

Um die Gesamtsumme der Mieten zu erfahren, die Sie 2025 über Roomlala erhalten haben, loggen Sie sich in Ihr Konto ein und sehen Sie sich den Verlauf Ihrer Transaktionen in Ihrem persönlichen Bereich an. Denken Sie daran:

  • Die eventuell Ihren Mietern in Rechnung gestellten Nebenkosten mit einzubeziehen.
  • Kautionen auszuschliessen, da diese keine Einnahmen sind.
  • Den Bruttobetrag vor Abzug eventueller Gebühren anzugeben.

Wann müssen Sie die Deklaration einreichen?

Die Deklaration der Einnahmen von 2025 erfolgt im Frühjahr 2026, zusammen mit Ihrer restlichen Steuererklärung. Die Fristen variieren je nach Ihrem Wohn-Département und der Art der Deklaration (in Papierform oder online). Den offiziellen Kalender finden Sie auf der Website impots.gouv.fr.

Benötigen Sie Hilfe?

Die Besteuerung der möblierten Vermietung ändert sich regelmässig und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei spezifischen Steuerfragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Steueramt oder einen Steuerberater.

Bei allen Fragen zu Ihrem Roomlala-Konto oder Ihren Transaktionen steht Ihnen unser Support-Team über den Kontaktbereich zur Verfügung.