Wie verwalte ich die Kaution bei Roomlala ?

Aufmerksamkeit

Diese Informationen beziehen sich ausschließlich auf möblierte Mietwohnungen .

Die Sicherheitsleistung

In manchen Fällen kann der Vermieter eine Kaution verlangen. Diese dient zur Deckung möglicher Vertragsverletzungen durch den Mieter, wie z. B. unbezahlte Miete oder Reparaturen.

Bei Roomlala wird die Kaution direkt zwischen Vermieter und Mieter verwaltet . Sie läuft nicht über die Plattform.

Die Kaution muss daher zu Beginn der Mietzeit an den Gastgeber gezahlt werden.

Die Kaution bei Roomlala bietet

Als Gastgeber können Sie in Ihrem Inserat im Abschnitt „Dauer und Miete“ eine Kaution angeben.

Dieser Betrag wird in der Inserat zu Informationszwecken für den Mieter angegeben.

Die Kaution wird nicht von Roomlala verwaltet .

Wie viel?

Wenn eine Kaution verlangt wird, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.

  • Es muss im Mietvertrag vermerkt sein.
  • Sie darf zwei Monatsmieten zuzüglich Nebenkosten nicht übersteigen.
  • Der Vertrag kann weder während der Laufzeit des Mietvertrags noch bei einer Verlängerung geändert werden.

Zahlung an den Gastgeber

Wir empfehlen Ihnen, die Kaution erst bei Ankunft in der Unterkunft zu bezahlen, insbesondere wenn Sie diese vorher nicht besichtigt haben.

Bei Barzahlung kann der Mieter eine Quittung als Zahlungsbestätigung verlangen.

Wird in der Inserat eine Kaution erwähnt, muss diese zusammen mit den Bedingungen für ihre Rückzahlung in den Mietvertrag aufgenommen werden.

Wenn Sie eine Kaution verlangen, ist ein unterzeichneter Mietvertrag daher unerlässlich.

Rückzahlung der Kaution am Ende des Mietverhältnisses

Frist

Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss die Kaution innerhalb einer Frist von maximal einem Monat zurückgezahlt werden.

Diese Frist beginnt mit dem Datum der Schlüsselübergabe durch den Mieter.

  • Persönliche Übergabe an den Gastgeber oder dessen Vertreter.
  • Versand per Einschreiben mit Rückschein.

Mögliche Abzüge

Der Hosting-Anbieter kann in bestimmten Fällen einen Teil der Kaution einbehalten.

  • Nicht bezahlte Miete oder Gebühren.
  • Schadens- oder Vermietungsarbeiten.

Diese Abzüge müssen durch Nachweise, wie Zustandsberichte, Fotos, Angebote, Rechnungen oder unbeantwortete Briefe, begründet werden.

Im Falle der Nichtrückgabe

Formelle Mitteilung

Wird die Kaution nicht innerhalb der gesetzlichen Frist zurückgezahlt, muss der Mieter eine förmliche Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein senden.

Für diesen Vorgang kann eine Dokumentvorlage verwendet werden.

Schlichtung

Im Falle einer anhaltenden Weigerung seitens des Vermieters kann der Mieter ein Schlichtungsverfahren einleiten.

  • Bei Streitigkeiten unter 5.000 € ist vor Einleitung rechtlicher Schritte zwingend eine Schlichtung mit einem Justizschlichter erforderlich.
  • Dieses Verfahren ist für beide Parteien kostenlos .